Hausordnung

Unsere Schulgemeinschaft basiert auf den Werten Respekt, Toleranz und Hilfsbereitschaft. Wir verpflichten uns dazu, anderen Menschen würdevoll und wertschätzend, frei von Gewalt, Sexismus und Diskriminierung zu begegnen. Höflichkeit und Ordnung sind von entscheidender Bedeutung für das Wohlbefinden an unserem Ort des Lernens und die Gestaltung unserer Schule. Jeder Einzelne trägt durch sein Verhalten und seine Handlungen dazu bei, eine wertvolle Schulkultur zu schaffen.

  1. Allgemeines
    1. Die Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Lehrkräfte bzw. beauftragter Personen zu folgen.
    2. Jeder verpflichtet sich, das Inventar, die Unterrichtsräume, Flure, Treppen, Sanitäreinrichtungen und die Außenanlagen zu schonen und sauber zu halten.
    3. Mutwillige Zerstörungen, Schmierereien und illegale Graffiti werden zur Anzeige gebracht.
    4. Das Tragen von Kopfbedeckungen – außer aus religiösen und witterungsbedingten Gründen – ist im Schulhaus nicht gestattet.
    5. Auf angemessene Kleidung, die Ausschnitt, Bauch und Gesäß bedeckt, ist zu achten. Kleidung, Schuhe und Schmuck enthalten keine Aufdrucke, die als Zeichen von Respektlosigkeit, Intoleranz und Gewaltverherrlichung gewertet werden können.
    6. Das Mitbringen von Alkohol, Drogen, Waffen, Messern, Energydrinks, Feuerzeugen, Streichhölzern, Zigaretten, Chemikalien, Glasflaschen und pyrotechnischen Erzeugnissen ist untersagt.
    7. Für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten sowie an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, ist das Mitführen von Cannabisprodukten, gleich welcher Menge und Form, strikt untersagt.
    8. Das Mitführen von jugendgefährdenden Materialien und das Tragen von verfassungsfeindlichen politischen Symbolen und Marken sind verboten.
    9. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
    10. Schulfremde Personen haben sich umgehend im Sekretariat anzumelden.
  2. Unterricht
    1. Die Unterrichtsstunde beginnt pünktlich zu den festgelegten Zeiten und wird durch die Lehrkraft beendet.
    2. Zu spät kommende Schülerinnen und Schüler melden sich im Sekretariat. Der versäumte Unterrichtsstoff wird nachgearbeitet.
    3. Jede Unterrichtsstunde beginnt mit der Begrüßung. Die benötigten Arbeitsmaterialien liegen auf dem Tisch. Während des Unterrichts sind Essen und Kaugummikauen untersagt. Straßenbekleidung ist an den vorgesehenen Plätzen anzuhängen.
    4. Der Arbeitsplatz und der Unterrichtsraum werden im ordentlichen Zustand verlassen.
    5. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt. Der Ordnungsdienst sorgt für Sauberkeit im Raum (Kehren, Tafel abwischen, Wasser wechseln). Die Lehrkraft achtet darauf, dass die Fenster geschlossen sind, und schließt das Zimmer ab.
    6. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, zum vereinbarten Termin versäumte Klassenarbeiten und andere Leistungsnachweise nachzuholen.
    7. Vergessene Hausaufgaben und Arbeitsmittel werden geahndet.
    8. Die Mitteilung an die Schulleitung über Nichterscheinen einer Lehrkraft erfolgt zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn durch den Klassensprecher.
    9. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schülerinnen und Schüler zügig das Schulgelände.
  3. Pausen
    1. Der nächste Unterrichtsraum ist zügig aufzusuchen. Jacken sind an den Garderoben aufzuhängen.
    2. Rechtzeitig vor Stundenbeginn nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Plätze ein und legen alle für den Unterricht benötigten Materialien bereit.
    3. Rechtzeitig vor Stundenbeginn nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Plätze ein und legen alle für den Unterricht benötigten Materialien bereit.
    4. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsort und werden zügig und in sauberem Zustand verlassen.
    5. Während der großen Pausen ist der Aufenthalt auf dem Schulhof oder im Leseraum für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
    6. Bei schlechten Witterungsbedingungen wird durch ein besonderes Klingelzeichen die Hauspause angezeigt.
  4. Nutzung mobiler Endgeräte
    1. Das Betreiben mobiler Endgeräte ist auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen, mit Ausnahme der Informationsbeschaffung nach Zustimmung der Lehrkraft, untersagt.
    2. Die Geräte befinden sich während des Unterrichts grundsätzlich in ausgeschaltetem Zustand in der Schultasche.
    3. Bei Zuwiderhandlung ist die Lehrkraft berechtigt das Gerät einzubehalten. Bei dreimaliger Nichtachtung wird das Gerät nur an die Personensorgeberechtigten ausgehändigt.
    4. Das unerlaubte Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das unbefugte Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes ist grundsätzlich ein Straftatbestand nach § 201 StGB und damit verboten.
  5. Speiseraum
    1. Die Nutzung des Speiseraumes ist vorrangig den Teilnehmenden der Schulspeisung vorbehalten.
    2. Straßenkleidung ist an der Garderobe aufzuhängen und Taschen werden vor dem Speiseraum abgestellt.
    3. Der Speiseraum dient nur zur Einnahme des Essens.
    4. Es wird auf Ordnung, Sauberkeit und eine angemessene Esskultur geachtet.
  6. Verhinderung
    1. Bei Abwesenheit einer Schülerin oder Schülers vom Unterricht und von Schulveranstaltungen ist das Schulsekretariat bis zum Unterrichtsbeginn auf digitalem oder telefonischem Wege zu benachrichtigen.
    2. Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Unterricht (Lehrkräfte entscheiden), erfolgt der Eintrag im Klassenbuch und die Abmeldung im Sekretariat. Die betroffenen Schülerinnen oder Schüler müssen durch ihre Eltern abgeholt werden.

Für die Fachunterrichtsräume und die Sportstätten gelten weitere fachspezifische Regelungen.

Bei Ausbruch eines Feuers, einer Bombendrohung oder im Fall eines Amoklaufes oder anderer, das Leben oder die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefährdender Ereignisse tritt der Alarmplan in Kraft.

Stand nach Schulkonferenzbeschluss vom 27.05.2024